Video und Audio im Netz
Ton und Bild machen heute die Musik. Mit unseren Tipps binden Sie Videos und Audios im Netz rechtssicher ein.
Was ist Einbinden?
„Unechtes“ Einbinden ist Reproduktion (Vervielfältigung)
Nutzung von fremdem Content wird häufig als „einbinden“ bezeichnet, obwohl es meist nur Reproduktion ist.
„Echtes“ Einbinden: sogenannter Embedded Content
Als „eingebettet“ bezeichnet man auf fremden Webseiten zugängliche Inhalte, die von mir auf meiner Webseite oder auf Social Media per Link genutzt werden, OHNE sie herunterzuladen oder zu kopieren.
Einzubindende Objekte, bei denen Urheberrechte Dritter zu beachten sind
- Videos, Podcasts (auch Ausschnitte; Rechte der Gefilmten beachten!)
- Musik, Samples (auch Ausschnitte und „alte“ Musik)
- Stadtpläne (auch Ausschnitte)
- Grafiken (auch Ausschnitte)
- Fotos von Veranstaltungen (Achtung: Rechte der Abgebildeten beachten!)
- Keine Sonderregeln für Screenshots
- Embed Codes (Regeln siehe unten)
Haftung für eingebettete Inhalte
Reproduktion, Vervielfältigung, Kopie: nur möglich mit Einwilligung der Urheberin oder des Urhebers
Links sind grundsätzlich frei möglich, keine Haftung
• Ausnahmsweise volle Haftung: „Zu Eigen machen“
• Ausnahmsweise volle Haftung: Umgehen von Bezahlsperren
• Ausnahmsweise volle Haftung: Link auf ersichtlich rechtswidrigen Inhalt
• Ausnahmsweise volle Haftung: Inhalt wird einem erweiterten Publikum zugänglich gemacht
Beachten Sie
Wenn Haftung außerhalb Urheberrecht (z.B. Recht der oder des Abgebildeten): Haftung ab Kenntniserlangung (sog. Notice and Take Down-Prinzip)
Rechteerwerb: Worauf muss ich achten?
Sie benötigen eine Einwilligung der Rechteinhaberin oder des Rechteinhabers in einer der folgenden Formen:
• Erklärung der Zustimmung
• Kostenlose Lizenz (z.B. Open Source)
• Kostenpflichtige Lizenz
Folgen von Rechtsverstößen
Im Fall von Rechtsverstößen drohen:
Abmahnung mit Aufforderung zu einer Unterlassungserklärung
Löschen von elektronischen Bildern, Texten oder Links
Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr (meist mehrere hundert Euro)
Anwaltskosten (bis zu mehreren tausend Euro)
Imageschaden für Ihre Einrichtung
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